Pfadiheim Dornach

Mieten

Adresse Pfadiheim 

Pfadiheim St. Mauritius Dornach
Gobenweg 2
4143 Dornach

Preise

Lager: (Ab zwei Übernachtungen)

CHF 230 pro Nacht im Sommer

CHF 260 pro Nacht während der Heizperiode

 

Wochenende: (Privatanlässe Fr/Sa oder Sa/So)

CHF 370 pauschal

Für Jugendgruppen (Pfadi, Jubla etc.) gelten auch am Wochenende die Lagerpreise.

Anreise 

Anreise mit dem ÖV:

Ab Basel SBB:

Mit der S3 (Richtung Laufen/Delémont/Porrentruy) Haltestelle:

Dornach - Arlesheim

Mit dem Tram Nr. 10 der BLT ebenfalls bis Dornach - Arlesheim (Endstation)

Ab Busterminal am Bahnhof Dornach:

Ortsbus Dornach BLT Nr. 66 bis zur Haltestelle Obererli. Von dort zu Fuss in ca. 5 - 10 Min. bis zum Pfadiheim (Im Routenplaner unten als Startpunkt Dornach, Ober-Erli eingeben)

Routenplaner 

Mit dem Routenplaner kann die Anreise  geplant werden.

Hausordnung 

Hausordnung und allgemeine Mietbedingungen

Der Vermieter überlässt das Pfadfinderheim am Gobenweg 2 in Dornach dem jeweiligen Mieter zur Benützung während der im Vertrag vereinbarten Dauer.

Schäden im oder am Heim, an Geschirr oder an Einrichtungen gehen zu Lasten des Mieters. Das gleiche gilt auch für Schäden im Wald.

Bei allen Anlässen, die im und rund um das Heim durchgeführt werden, ist jegliche Art von unnötigem Lärm zu vermeiden. Es gelten die Vorgaben gemäss Polizeiverordnung Dornach. Auszug §9: „Ab 22.00 Uhr (Sommerzeit 23:00 Uhr) ist jeglicher Musikbetrieb im Freien zu unterlassen“.

Wir bitten um Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn.

Am Ende eines Lagers sind das Heim und das Küchengeschirr gut zu reinigen. Die Böden sind zu fegen. Putzmaterial und Küchentücher muss der Mieter besorgen.

Falls eine allfällige Nachreinigung durch den Vermieter erforderlich ist, wird diese zu CHF 50.--/Std. verrechnet.

Zusätzliche Bauten im Freien (Festzelte, Lagerbauten) dürfen nur nach Rücksprache mit der Heimverwaltung erstellt werden.

Bis 3 Monate vor dem Termin kann vom Vertrag ohne Kostenfolge zurückgetreten werden. Erfolgt der Rücktritt drei Monate bis einen Monat vor dem Termin, so ist eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtbetrags fällig. Erfolgt der Rücktritt weniger als einen Monat vor dem Termin, so wird der Gesamtbetrag fällig.